3M™ 618 : Hochwertige Papierschleifbogen für Metall, Farben, Kunststoff und Lacke
Der 3M™ Papierschleifbogen 618 ist ein hervorragendes Lackschleifwerkzeug auf A-Papier-Unterlage. Eine offene Siliciumcarbid-Kornstreuung wie auch eine staubabweisende Beschichtung verhindern ein verfrühtes Zusetzen. Es ist sowohl von Hand als auch auf Schwingschleifmaschinen einsetzbar.
Staubabweisende FreCut™ Beschichtung verhindert ein verfrühtes Zusetzen der Kornoberfläche
3M™ 618 deckt alle Anwendungen im Lack- und Kunststoffschliff ab. Das mit einer staubabweisenden Beschichtung versehene Siliciumcarbid-Schleifkorn ist auf eine flexible A-Papier-Unterlage gestreut. Zur einfachen Handhabung werden 100 Streifen bzw. 200 Streifen auf einer Rolle geliefert
.Werkstoffe: Metall, Farbe, Lack, Kunststoff
Technische Eigenschaften:
Unterlage: A-Papier
Bindung / Besonderheit: Vollkunstharz
Abmessung (Breite x Länge): 230 x 280 mm
Verfahren: Trockenschliff
Kornart: Siliziumkarbidkorn (S)
Körnungen: P80 bis P500
Streuung: Offen
Kompatible Maschinen: Schwingschleifer, Handschleifklotz
Vorteile:
- Scharfes Mineral
- Verhindert schnelles Zusetzen der Schleifmittel bei weichen Lacken
- Gute Haftung
- Sichere und schnelle Befestigung des Schleifmittels auf Handblöcken oder Stützplatten / Stütztellern
Details:
- Schleifbogen aus hochflexiblem A-Papier
- Staubabweisende FreCut™ Beschichtung verhindert ein verfrühtes Zusetzen der Kornoberfläche
- Aggressiver Schnitt mit feinem Finish
- Hohe Lebensdauer, insbesondere bei feinen Körnungen
Empfohlene Anwendungen:
- Für Füller-und Lackschliff bzw. Lackzwischenschliff von Nitrolacken, DD-und SH-Lacken
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Gefahrenhinweise
- Gefahrenhinweis (H-Sätze):
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- Gefahrenhinweis (P-Sätze):
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P501 Abfall und Rückstände gemäß der örtlichen behördlichen Bestimmungen entsorgen.
- P261 Einatmen der Dämpfe vermeiden.
- P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
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